§ 2 Unternehmer, Unternehmen
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 1.231
Nach Gewicht
- BVerfG, 27.07.1971 – 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 · 2. RundfunkentscheidungZitiert von 56
- BFH, 02.12.2015 – V R 25/13Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische ExtensionZitiert von 41
- FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 – 5 K 5044/19Zitiert von 1
- BFH, 15.04.2010 – V R 10/09Privatrechtliche Vermögensverwaltung --Gestattung der Automatenaufstellung-- sowie öffentlich-rechtliche Überlassung von Personal und Sachmitteln als "Betrieb gewerblicher Art" einer UniversitätZitiert von 19
- FG Köln, 23.02.2002 – 4 K 3030/95
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2005 – 14 K 79/04
Zuletzt entschieden
- BFH, 07.05.2026 – V R 15/24Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von SchadensersatzZitiert von 1
- BFH, 29.04.2026 – V B 90/25Wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft
- EuG, 22.04.2026 – T-274/26
1.231 Entscheidungen zu § 2 UStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 UStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/2#abs-1 (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/2#abs-2 (2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/2#abs-3 (3) (weggefallen)